Qualitätssicherung
Im Jahre 2004 entstand unter der Federführung von Dr. Riedel das »Projekt Qualitätssicherung« im »Deutschen
Arbeitskreis für Zahnheilkunde« (DAZ, ein zahnärztlicher Fachverband, dessen Bundesvorsitzender Dr. Riedel zum
damaligen Zeitpunkt war). Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu qualitativ hochwertiger Zahnheilkunde und
bestmöglicher Patientenbetreuung entstanden verschiedene Grundsätze, die in dieser ernsthaften und für den Patienten
transparenten und überprüfbaren Art bisher einzigartig sind.
§ 1 Der Patient steht im Mittelpunkt
§ 2 Unsere Behandlungstätigkeit
§ 3 Behandlungsplanung und -durchführung
§ 4 Zweitmeinung
§ 5 Kostensicherheit
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§ 1 Der Patient steht im Mittelpunkt
Wir nehmen uns für Sie Zeit und legen besonderen Wert darauf, uns umfassend
um Ihre persönlichen Bedürfnisse zu kümmern.
Unser Vorbestellsystem mit kürzestmöglichen Wartezeiten soll Ihnen helfen, den
Zeitaufwand für Ihre Behandlung so genau wie möglich zu planen.
Wir sind stets bestrebt, die allgemeinen Vorschriften und sämtliche Verträge mit
den gesetzlichen Krankenkassen bzw. die privaten Abrechnungsbestimmungen
genau einzuhalten.
Das in unserer Praxis angewandte Hygienekonzept gewährleistet ein Höchstmaß
an Gesundheitsschutz.
§ 2 Unsere Behandlungstätigkeit
Das Zahnheilkundegesetz schreibt für die meisten Behandlungsleistungen das
persönliche Arbeiten der Zahnärztin/des Zahnarztes vor und lässt nur wenige
Ausnahmen zu. Bei uns wird dementsprechend ausschließlich in den folgenden
Bereichen eine Tätigkeit auch von speziell fortgebildeten Zahnarzthelferinnen
durchgeführt:
Mundhygiene (Zahnsteinentfernung, Individualprophylaxe, Professionelle
Zahnreinigung
Hilfsarbeiten bei der Herstellung von Zahnersatz (einfache Vorabdrücke, Ab-
druckvorbereitungen, Herstellen und Einsetzen von Provisorien)
Anfertigung von Röntgenbildern
§ 3 Behandlungsplanung und -durchführung
Planung und Durchführung Ihrer Behandlung erfolgen in strenger Ausrichtung auf
Ihren tatsächlichen Behandlungsbedarf nach dem Grundsatz des geringstmög-
lichen Aufwandes. Dabei ist das Ziel einer Behandlung die gesicherte Wieder-
herstellung der Strukturen Ihres Kauorgans. Im Gespräch mit Ihnen werden
Behandlungsziele genau und verständlich beschrieben und die dazu erforder-
lichen Behandlungsschritte mit Ihnen klar vereinbart.
Sollten Sie selbst Behandlungswünsche haben, die über das tatsächlich erforder-
liche Maß hinausgehen, werden wir Ihren Vorstellungen im Rahmen der aner-
kannten Regeln der Zahnheilkunde nach Möglichkeit nachkommen. Unsere
Beratung wird dabei stets auf den Erfolg der Behandlung und Ihre Zufriedenheit,
nicht aber auf eine Überversorgung und die Schaffung eines künstlichen
Behandlungsbedarfs ausgerichtet sein.
§ 4 Zweitmeinung
Für den Fall, dass Sie sich mit dem Ergebnis einer Beratung oder Behandlung un-
sicher fühlen und weitere unabhängige Beratung wünschen, unterstützen wir Sie
dabei.
Wenn Sie in einer anderen Praxis eine zweite Meinung eingeholt haben, setzen
wir natürlich, falls Sie dieses wünschen, die Behandlung gerne fort.
Vorsicht ist lediglich angebracht bei Internetportalen, auf denen Alternativangebo-
te für Zahnersatzplanungen beworben werden, ohne dass dazu eine erneute
zahnärztliche Untersuchung und Beratung erfolgt. Es liegt auf der Hand, dass die
Qualität der zahnärztlichen Leistung nicht an der Höhe der entstehenden Kosten
zu messen ist. Angebote zu Niedrigpreisen sind sehr oft nur Lockangebote.
§ 5 Kostensicherheit
Sie werden vor Beginn eine umfangreichen Behandlung über den voraussicht-
lichen Kostenaufwand sowie den von Ihnen selbst zu bezahlenden Betrag so
genau wie möglich informiert. Auf Wunsch ist dieses natürlich auch bei kleineren
Behandlungen oder für eine einzelne Sitzung möglich. Kostenüberschreitungen
von mehr als 15 % gegenüber der veranschlagten Höhe müssen Sie nur in be-
gründeten Ausnahmefällen begleichen.