»Gesund beginnt im Mund«,
dieser Leitsatz kann gar nicht ernst genug
genommen werden. Dem Mund und dem
Kauorgan als der Eintrittspforte in den
menschlichen Körper kommt eine ganz
besondere gesund erhaltende Bedeutung
zu. Die Zähne spielen dabei eine überge-
ordnete Rolle, haben sie doch die Aufgabe,
die aufgenommene Nahrung zu zerkleinern
und damit vorzuverdauen. Alle anschließen-
den Teile des Verdauungstraktes benötigen
die volle Funktion intakter Zahnreihen.
Zahndefekte, Zahnlockerungen oder fehlen-
de Zähne beeinträchtigen die Kaufunktion
erheblich, was nicht nur zu Folgeproblemen
im Magen-Darm-Trakt führen kann, sondern
letztlich auch für Herz-Kreislauf- und
Tumorerkranken mit verantwortlich ist.
Immer deutlicher zeigt die Wissenschaft
zudem die Zusammenhänge von Entzün-
dungen, die sich als Folge ungenügender
Mundhygiene und den daraus resultieren-
den großen Bakterienmengen in der Mund-
höhle abspielen (z.B. Zahnbetterkrankungen
- Parodontitis) und Allgemeinerkrankungen
wie Diabetes, Erkrankungen der Herzkranz-
gefäße bis hin zu Frühgeburten.
Prophylaxe in jedem Alter - Vorsorgen ist besser als Heilen
»Gesundheitsfrühförderung
beginnt in der Schwangerschaft«
Bereits die werdende Mutter kann durch
zahnprohylaktische Maßnahmen spätestens
gegen Mitte der Schwangerschaft durch die
Verringerung der Bakterienzahlen im Munde
zur Zahn- und Mundgesundheit ihres Kindes
beitragen, indem sie deutlich weniger Bak-
terien auf das Kind überträgt. Der erste
Zahnarztbesuch des Kindes sollte bereits
nach Vollendung des 1. Lebensjahres erfol-
gen.
Gesunde Zähne sind immer das Ergebnis
der eigenen gezielten täglichen Zahnpflege,
der richtigen Ernährung und der regel-
mäßigen Vorsorge durch den Zahnarzt und
dessen Personal. Als Patient unserer Praxis
bieten wir Ihnen die Teilnahme an einem
durchgängigen Mundhygienekonzept an.
Hierzu werden Sie auf Wunsch in den für
Sie individuell erforderlichen Abständen
schriftlich oder telefonisch an den anstehen-
den Vorsorgetermin erinnert.
Für den gesetzlich versicherten Patienten
stellt die jährlich zweimalige Untersuchung
der Zähne sowie weitere Begleitleistungen
wie Röntgen oder Kältetests der Zähne eine
Kassenleistung dar.Die Zahnsteinentfernung
übernimmt die Krankenkasse einmal pro
Jahr. Weitergehende vorbeugende Maßnah-
men wie die Reinigung der Zahn-
oberflächen von störenden braunen Belä-
gen, die Politur und Fluoridierung der Zahn-
oberflächen, die Entfernung harter und wei-
cher bakterieller Beläge aus den Zahn-
fleischtaschen und Zahnzwischenräumen
zur Vermeidung von Zahnbettentzündungen
sowie die Beratung über gezielte Mundhy-
gienemaßnahmen und die richtige Ernäh-
rung stellen keine Kassenleistung dar, ob-
wohl sie bei vielen Patienten sehr not-
wendige Maßnahmen sind. In der Regel
reichen für diesen Zweck 1 oder 2 Sitzungen
pro Jahr aus, um einen wirksamen Schutz
der Zahnreihen zu gewährleisten. Diese
Individualprophylaxe wird nach der privaten
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
abgerechnet und dem Kassenpatienten mit
einem Betrag zwischen 60.- und 100,- Euro
pro Sitzung in Rechnung gestellt.