»Gesund beginnt im Mund«,   dieser Leitsatz kann gar nicht ernst genug  genommen werden. Dem Mund und dem  Kauorgan als der Eintrittspforte in den  menschlichen Körper kommt eine ganz  besondere gesund erhaltende Bedeutung  zu. Die Zähne spielen dabei eine überge-  ordnete Rolle, haben sie doch die Aufgabe,  die aufgenommene Nahrung zu zerkleinern  und damit vorzuverdauen. Alle anschließen-  den Teile des Verdauungstraktes benötigen  die volle Funktion intakter Zahnreihen. Zahndefekte, Zahnlockerungen oder fehlen-  de Zähne beeinträchtigen die Kaufunktion  erheblich, was nicht nur zu Folgeproblemen  im Magen-Darm-Trakt führen kann, sondern  letztlich auch für Herz-Kreislauf- und  Tumorerkranken mit verantwortlich ist. Immer deutlicher zeigt die Wissenschaft  zudem die Zusammenhänge von Entzün-  dungen, die sich als Folge ungenügender  Mundhygiene und den daraus resultieren-  den großen Bakterienmengen in der Mund-  höhle abspielen (z.B. Zahnbetterkrankungen  - Parodontitis) und Allgemeinerkrankungen  wie Diabetes, Erkrankungen der Herzkranz-  gefäße bis hin zu Frühgeburten.
Prophylaxe in jedem Alter - Vorsorgen ist besser als Heilen 
»Gesundheitsfrühförderung beginnt in der Schwangerschaft«  Bereits die werdende Mutter kann durch  zahnprohylaktische Maßnahmen spätestens  gegen Mitte der Schwangerschaft durch die  Verringerung der Bakterienzahlen im Munde  zur Zahn- und Mundgesundheit ihres Kindes  beitragen, indem sie deutlich weniger Bak-  terien auf das Kind überträgt. Der erste  Zahnarztbesuch des Kindes sollte bereits  nach Vollendung des 1. Lebensjahres erfol-  gen. Gesunde Zähne sind immer das Ergebnis  der eigenen gezielten täglichen Zahnpflege,  der richtigen Ernährung und der regel-  mäßigen Vorsorge durch den Zahnarzt und  dessen Personal. Als Patient unserer Praxis  bieten wir Ihnen die Teilnahme an einem  durchgängigen Mundhygienekonzept an.  Hierzu werden Sie auf Wunsch in den für  Sie individuell erforderlichen Abständen  schriftlich oder telefonisch an den anstehen-  den Vorsorgetermin erinnert. Für den gesetzlich versicherten Patienten  stellt die jährlich zweimalige Untersuchung  der Zähne sowie weitere Begleitleistungen  wie Röntgen oder Kältetests der Zähne eine  Kassenleistung dar.Die Zahnsteinentfernung
übernimmt die Krankenkasse einmal pro  Jahr. Weitergehende vorbeugende Maßnah- men wie die Reinigung der Zahn-  oberflächen von störenden braunen Belä-  gen, die Politur und Fluoridierung der Zahn-  oberflächen, die Entfernung harter und wei-  cher bakterieller Beläge aus den Zahn-  fleischtaschen und Zahnzwischenräumen  zur Vermeidung von Zahnbettentzündungen  sowie die Beratung über gezielte Mundhy-  gienemaßnahmen und die richtige Ernäh-  rung stellen keine Kassenleistung dar, ob-  wohl sie bei vielen Patienten sehr not-  wendige Maßnahmen sind. In der Regel  reichen für diesen Zweck 1 oder 2 Sitzungen  pro Jahr aus, um einen wirksamen Schutz  der Zahnreihen zu gewährleisten. Diese  Individualprophylaxe wird nach der privaten  Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)  abgerechnet und dem Kassenpatienten mit  einem Betrag zwischen 60.- und 100,- Euro  pro Sitzung in Rechnung gestellt.
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