Dr. Riedel ist seit über 20 Jahren in der
zahnärztlichen Standespolitik aktiv. Als
Autor seines standeskritischen Sach-
buches »Patient beim Zahnarzt«
(1994), 1999 in 2. Auflage unter dem
Titel »Beim Zahnarzt« im Universitas-
Verlag erschienen, beleuchtete er für
Laien verständlich einerseits kritisch
die Arbeit seines eigenen Berufs-
standes und gab andererseits Rat-
schläge für Zahnarztpatienten, worauf
sie bei der Auswahl und während der
Behandlung ihres Zahnarztes achten
sollten, um besser beurteilen zu kön-
nen, ob sie fachgerecht behandelt wer-
den.
Sein besonderes Augenmerk legte Dr.
Riedel stets auf die Ergebnisqualität
der zahnärztlichen Arbeit. Von 2003 bis
2009 war er Bundesvorsitzender des
Deutschen Arbeitskreises für Zahnheil-
kunde (DAZ), mit dem zusammen er
ein Projekt zur praktizierten Qualitäts-
sicherung in der Zahnmedizin bei
gleichzeitiger sozialer Verträglichkeit
der Honorargestaltung ins Leben rief.
Standespolitik Öffentlichkeitsarbeit Gutachtertätigkeit
Der zahnärztliche Berufsstand tut sich
bis heute mit einer glaubwürdigen Qua-
litätssicherung au-
ßerordentlich schwer.
Die von den Kam-
mern auf gesetzli-
chen Druck hin
entwickelten Quali-
tätskriterien decken
nach wie vor lediglich
die sog. Struktur- und
Prozessqualität ab und lassen die
Ergebnisqualität bewusst unbeachtet.
Jedoch selbst optimale Praxisstruktu-
ren und bestorganisierte Prozesse ha-
ben letztlich wenig Einfluss auf die dem
Patienten wichtige Haltbarkeit, Brauch-
barkeit und erst recht Notwendigkeit
der empfohlenen und tatsächlich
durchgeführten Zahnversorgung.
Zahlreiche standesinterne und öffentli-
che Publikationen von Dr. Riedel,inten-
sive Mitwirkung an vielen Fernseh- und
Rundfunkbeiträgen sowie zuletzt die
»Studie zur Qualität des Erstbefundes«
(Stern) fordern eine bessere Qualität.
Seit Jahren ist Dr. Riedel als Gutachter
im Auftrag von Gerichten (bis zur
Oberlandesgerichtsebene) und priva-
ten Versicherungen tätig. Im Rahmen
des Claridentis-Vertrages fertigt Dr.
Riedel auch Kassengutachten für die
AOK Bayern an.
Patientenanfragen mit der Bitte um
Erstellung eines Privatgutachtens müs-
sen oft abgelehnt werden. In der Regel
entsteht dieser Wunsch bei bereits
laufenden Gerichtsverhandlungen,
wenn Unzufriedenheit mit vorliegenden
Gerichtsgutachten besteht. Eine nähe-
re Prüfung bestätigt nicht selten, dass
Gerichtsgutachten wesentliche Sach-
verhalte unberücksichtigt lassen, und
dieses teilweise auffällig zum aus-
schließlichen Nachteil des Patienten.
Solche Parteilichkeit von Gutachtern
kann durch das fachlich gezielte Befra-
gen des gerichtlich bestellten Gutach-
ters anstelle des Patientenanwaltes
entlarvt werden. Dr. Riedel unterstützt
Ratsuchende und ihre Anwälte gerne
auf diese Weise.