Wolfratshauser Str. 189
81479 München
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Dr.
Riedel
ist
seit
über
20
Jahren
in
der
zahnärztlichen
Standespolitik
aktiv.
Als
Autor
seines
standeskritischen
Sach-
buches
»Patient
beim
Zahnarzt«
(1994),
1999
in
2.
Auflage
unter
dem
Titel
»Beim
Zahnarzt«
im
Universitas-
Verlag
erschienen,
beleuchtete
er
für
Laien
verständlich
einerseits
kritisch
die
Arbeit
seines
eigenen
Berufs-
standes
und
gab
andererseits
Rat-
schläge
für
Zahnarztpatienten,
worauf
sie
bei
der
Auswahl
und
während
der
Behandlung
ihres
Zahnarztes
achten
sollten,
um
besser
beurteilen
zu
kön-
nen,
ob
sie
fachgerecht
behandelt
wer-
den.
Sein
besonderes
Augenmerk
legte
Dr.
Riedel
stets
auf
die
Ergebnisqualität
der
zahnärztlichen
Arbeit.
Von
2003
bis
2009
war
er
Bundesvorsitzender
des
Deutschen
Arbeitskreises
für
Zahnheil-
kunde
(DAZ),
mit
dem
zusammen
er
ein
Projekt
zur
praktizierten
Qualitäts-
sicherung
in
der
Zahnmedizin
bei
gleichzeitiger
sozialer
Verträglichkeit
der Honorargestaltung ins Leben rief.
Standespolitik Öffentlichkeitsarbeit Gutachtertätigkeit
Der
zahnärztliche
Berufsstand
tut
sich
bis
heute
mit
einer
glaubwürdigen
Qua-
litätssicherung
au-
ßerordentlich
schwer.
Die
von
den
Kam-
mern
auf
gesetzli-
chen
Druck
hin
entwickelten
Quali-
tätskriterien
decken
nach
wie
vor
lediglich
die
sog.
Struktur-
und
Prozessqualität
ab
und
lassen
die
Ergebnisqualität
bewusst
unbeachtet.
Jedoch
selbst
optimale
Praxisstruktu-
ren
und
bestorganisierte
Prozesse
ha-
ben
letztlich
wenig
Einfluss
auf
die
dem
Patienten
wichtige
Haltbarkeit,
Brauch-
barkeit
und
erst
recht
Notwendigkeit
der
empfohlenen
und
tatsächlich
durchgeführten Zahnversorgung.
Zahlreiche
standesinterne
und
öffentli-
che
Publikationen
von
Dr.
Riedel,inten-
sive
Mitwirkung
an
vielen
Fernseh-
und
Rundfunkbeiträgen
sowie
zuletzt
die
»Studie
zur
Qualität
des
Erstbefundes«
(Stern)
fordern eine bessere Qualität.
Seit
Jahren
ist
Dr.
Riedel
als
Gutachter
im
Auftrag
von
Gerichten
(bis
zur
Oberlandesgerichtsebene)
und
priva-
ten
Versicherungen
tätig.
Zur
Bewertung
kommen
Versorgungspla-
nungen
aller
Art
wie
auch
vermutete
Behandlungsfehler.
Patientenanfragen
mit
der
Bitte
um
Erstellung
eines
Privatgutachtens
müs-
sen
oft
abgelehnt
werden.
In
der
Regel
entsteht
dieser
Wunsch
bei
bereits
laufenden
Gerichtsverhandlungen,
wenn
Unzufriedenheit
mit
vorliegenden
Gerichtsgutachten
besteht.
Eine
nähe-
re
Prüfung
bestätigt
nicht
selten,
dass
Gerichtsgutachten
wesentliche
Sach-
verhalte
unberücksichtigt
lassen,
und
dieses
teilweise
auffällig
zum
aus-
schließlichen
Nachteil
des
Patienten.
Solche
Parteilichkeit
von
Gutachtern
kann
durch
das
fachlich
gezielte
Befra-
gen
des
gerichtlich
bestellten
Gutach-
ters
anstelle
des
Patientenanwaltes
entlarvt
werden.
Dr.
Riedel
unterstützt
Ratsuchende
und
ihre
Anwälte
gerne
auf diese Weise.