Wolfratshauser Str. 189
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Ästhetische Zahnheilkunde
Versorgung abgebrochener Optische Korrektur Zahnaufhellungen
Schneidekanten von Fehlstellungen (Bleaching)
Während
in
unserer
Praxis
grundsätz-
lich
alle
restaurativen
Maßnahmen
nicht
nur
nach
funktionellen,
sondern
immer
auch
nach
ästhetischen
Ge-
sichtspunkten
vorgenommen
werden,
sind
unter
dem
Begriff
»
Ästhetische
Zahnheilkunde
«
besondere
Versor-
gungsformen
entstanden,
die
sich
hauptsächlich
auf
die
optische
Ver-
schönerung der Frontzähne beziehen.
Hierbei
ist
es
möglich,
größere
Defekte
der
Frontzähne,
abgebrochene
Schnei-
dekanten,
unter
der
Schmelzoberfläche
befindliche
störende
Verfärbungen
oder
gröbere
Fehlstellungen
der
Frontzähne
verschwinden
zu
lassen
und
der
Front
ein
gleichmäßiges
Aussehen
zu
geben.
Meist
reicht
es
dazu,
die
betroffenen
Zähne
an
der
außen
sichtbaren
Seite
flach
anzuschleifen,
um
die
Zahnaußenfläche
dann
mit
einer
laborgefertigten
dünnen
Schale
aus
Vollkeramik
(Veneer)
abzudecken.
Erst
bei
großen
Defekten
wird
anstelle
der
Schale
eine
Krone
aus
Vollkeramik
angefertigt.
Wegen
der
Grundsätze
unserer
Praxis
wird
davon
abgeraten,
bei
nur
kleinen
Defekten,
Verfärbungen
oder
Fehlstel-
lungen
umfangreichere
Eingriffe
am
noch
gesunden
Zahnschmelz
durch-
führen zu lassen.
Die
Versorgung
eines
Zahnes
mit
einer
Keramikschale
kostet
in
unserer
Praxis
zwischen
750,-
und
800,-
Euro.
Während
die
gesetzlichen
Krankenkas-
sen
hier
keinen
Zuschuss
gewähren,
erstatten
Privatversicherungen
dann,
wenn
es
sich
nicht
um
eine
rein
ästhetische Maßnahme handelt.
Das
Bleichen
von
Zähnen
(Bleaching)
hellt
die
Zahnfarbe
natürlicher
Zähne
deutlich
sichtbar
auf.
Die
in
unserer
Praxis
angewandte
Methode
(Phillips
»
ZOOM
«
)
ermöglicht
die
sofortige
Aufhellung
aller
Zähne
in
nur
1
Sitzung
unter
Einsatz
hochwirksamer
Bleich-
substanzen
in
Verbindung
mit
hoch-
energetischer
Lichtaktivierung
und
lüc-
kenloser
Überwachung
durch
das
Praxispersonal.
Das
Ergebnis
ist
spä-
testens nach 60 Minuten erreicht.
Die
ätzende
Wirkung
des
Bleichmittels
stellt
keine
dauerhafte
Schädigung
des
Zahnschmelzes
bzw.
des
Zahnes
dar,
sofern
der
Bleichvorgang
nur
unter
zahnärztlicher
Kontrolle
und
nicht
öfter
als
nötig
durchgeführt
wird.
Dennoch
wird
stets
eine
genaue
Abwägung
des
Nutzens durchgeführt.
Die
Kosten
für
das
Bleichen
aller
sichtbaren
Zähne
belaufen
sich
auf
ca.
400 Euro inkl. der Materialkosten.