Ästhetische Zahnheilkunde
Versorgung abgebrochener Optische Korrektur Zahnaufhellungen
Schneidekanten von Fehlstellungen (Bleaching)
Während in unserer Praxis grundsätz-
lich alle restaurativen Maßnahmen
nicht nur nach funktionellen, sondern
immer auch nach ästhetischen Ge-
sichtspunkten vorgenommen werden,
sind unter dem Begriff Ȁsthetische
Zahnheilkunde« besondere Versor-
gungsformen entstanden, die sich
hauptsächlich auf die optische Ver-
schönerung der Frontzähne beziehen.
Hierbei ist es möglich, größere Defekte
der Frontzähne, abgebrochene Schnei-
dekanten, unter der Schmelzoberfläche
befindliche störende Verfärbungen oder
gröbere Fehlstellungen der Frontzähne
verschwinden zu lassen und der Front
ein gleichmäßiges Aussehen zu geben.
Meist reicht es dazu, die betroffenen
Zähne an der außen sichtbaren Seite
flach anzuschleifen, um die
Zahnaußenfläche dann mit einer
laborgefertigten dünnen Schale aus
Vollkeramik (Veneer) abzudecken.
Erst bei großen Defekten wird anstelle
der Schale eine Krone aus Vollkeramik
angefertigt.
Wegen der Grundsätze unserer Praxis
wird davon abgeraten, bei nur kleinen
Defekten, Verfärbungen oder Fehlstel-
lungen umfangreichere Eingriffe am
noch gesunden Zahnschmelz durch-
führen zu lassen.
Die Versorgung eines Zahnes mit einer
Keramikschale kostet in unserer Praxis
zwischen 750,- und 800,- Euro.
Während die gesetzlichen Krankenkas-
sen hier keinen Zuschuss gewähren,
erstatten Privatversicherungen dann,
wenn es sich nicht um eine rein
ästhetische Maßnahme handelt.
Das Bleichen von Zähnen (Bleaching)
hellt die Zahnfarbe natürlicher Zähne
deutlich sichtbar auf. Die in unserer
Praxis angewandte Methode (Phillips
»ZOOM«) ermöglicht die sofortige
Aufhellung aller Zähne in nur 1 Sitzung
unter Einsatz hochwirksamer Bleich-
substanzen in Verbindung mit hoch-
energetischer Lichtaktivierung und lüc-
kenloser Überwachung durch das
Praxispersonal. Das Ergebnis ist spä-
testens nach 60 Minuten erreicht.
Die ätzende Wirkung des Bleichmittels
stellt keine dauerhafte Schädigung des
Zahnschmelzes bzw. des Zahnes dar,
sofern der Bleichvorgang nur unter
zahnärztlicher Kontrolle und nicht öfter
als nötig durchgeführt wird. Dennoch
wird stets eine genaue Abwägung des
Nutzens durchgeführt.
Die Kosten für das Bleichen aller
sichtbaren Zähne belaufen sich auf
max. 350 Euro inkl. der Materialkosten.