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Ästhetische Zahnheilkunde
Versorgung abgebrochener          Optische Korrektur                   Zahnaufhellungen      Schneidekanten                          von Fehlstellungen                   (Bleaching)
Während in unserer Praxis grundsätz-  lich alle restaurativen Maßnahmen  nicht nur nach funktionellen, sondern  immer auch nach ästhetischen Ge-  sichtspunkten vorgenommen werden,  sind unter dem Begriff »Ästhetische  Zahnheilkunde« besondere Versor-  gungsformen entstanden, die sich  hauptsächlich auf die optische Ver-  schönerung der Frontzähne beziehen.   Hierbei ist es möglich, größere Defekte  der Frontzähne, abgebrochene Schnei-  dekanten, unter der Schmelzoberfläche  befindliche störende Verfärbungen oder  gröbere Fehlstellungen der Frontzähne  verschwinden zu lassen und der Front  ein gleichmäßiges Aussehen zu geben.  Meist reicht es dazu, die betroffenen  Zähne an der außen sichtbaren Seite  flach anzuschleifen, um die  Zahnaußenfläche dann mit einer  laborgefertigten dünnen Schale aus  Vollkeramik (Veneer) abzudecken.  Erst bei großen Defekten wird anstelle  der Schale eine Krone aus Vollkeramik  angefertigt.  
Wegen der Grundsätze unserer Praxis  wird davon abgeraten, bei nur kleinen  Defekten, Verfärbungen oder Fehlstel-  lungen umfangreichere Eingriffe am  noch gesunden Zahnschmelz durch-  führen zu lassen.  Die Versorgung eines Zahnes mit einer  Keramikschale kostet in unserer Praxis  zwischen 750,- und 800,- Euro.  Während die gesetzlichen Krankenkas-  sen hier keinen Zuschuss gewähren,  erstatten Privatversicherungen dann,  wenn es sich nicht um eine rein  ästhetische Maßnahme handelt. 
Das Bleichen von Zähnen (Bleaching)  hellt die Zahnfarbe natürlicher Zähne  deutlich sichtbar auf. Die in unserer  Praxis angewandte Methode (Phillips  »ZOOM«) ermöglicht die sofortige  Aufhellung aller Zähne in nur 1 Sitzung  unter Einsatz hochwirksamer Bleich-  substanzen in Verbindung mit hoch-  energetischer Lichtaktivierung und lüc-  kenloser Überwachung durch das  Praxispersonal. Das Ergebnis ist spä-  testens nach 60 Minuten erreicht.   Die ätzende Wirkung des Bleichmittels  stellt keine dauerhafte Schädigung des  Zahnschmelzes bzw. des Zahnes dar,  sofern der Bleichvorgang nur unter  zahnärztlicher Kontrolle und nicht öfter  als nötig durchgeführt wird. Dennoch  wird stets eine genaue Abwägung des  Nutzens durchgeführt.   Die Kosten für das Bleichen aller  sichtbaren Zähne belaufen sich auf  max. 350 Euro inkl. der Materialkosten.